Allgemeines

Die VELOWINO ist eine Radveranstaltung, die die alten Zeiten des Radfahrens mit entsprechender Ausrüstung (Fahrrad sowie Bekleidung) in der Umgebung Weinheims wieder aufleben lässt.

Im Vordergrund steht der Freude am Radfahren und die Bewältigung der Strecke. Es finden weder eine Zeitnahme statt, noch gibt es Platzierungen oder Bestenlisten.

Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, seine eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer stets zu gewährleisten. Die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Teilnahmebedingungen

Es dürfen nur angemeldete Teilnehmer teilnehmen, die die Teilnahmegebühr rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn überwiesen haben.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der VELOWINO 40 teilnehmen. Die Teilnahme ist für sie kostenfrei. Bitte schreibt eine mail an info@velowino.de und wir helfen Euch bei der Anmeldung.

Der Veranstalter übernimmt keine Verkehrssicherungspflicht für die Strecken. Alle Strecken führen über öffentliche Wege und Straßen. Die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, sind zwingend zu beachten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrstauglichkeit seines Fahrrades selbst verantwortlich. Aus Sicherheitsgründen wird das Tragen eines zertifizierten Fahrradhelmes empfohlen.

Der Teilnehmer erklärt, über die notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen zu verfügen, die gewählte Strecke bewältigen zu können und klärt dies im Zweifel zuvor mit einem Arzt ab.

Die Teilnahme erfolgt in jedweder Hinsicht auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter keinerlei Haftung übernimmt. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer ausreichend privat versichert sind (u.a. Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung).

Mit der Registrierung erklärt der Teilnehmer, die Regularien vollständig gelesen und verstanden zu haben und erklärt sich mit ihnen einverstanden.

Teilnahmegebühr

Die reguläre Teilnahmegebühr für die Veranstaltung inklusive Essen und Trinken an den Verpflegungsstationen beträgt 57 Euro für die kürzeren Strecken (40km und 55km), für die längeren Strecken (80km und 125km) 67 Euro.

Frühbucher sparen 10 Euro, i.e. sie können sich für 47 Euro/57 Euro anmelden. Dieses Angebot ist zeitlich bis zum 1. Februar 2024 und auf maximal 50 Anmeldungen begrenzt.

Studenten erhalten nach Vorlage ihres Studentenausweises bei Abholung der Startunterlagen 8,00 € bar erstattet.

Der gesamte erwirtschaftete Betrag wird für gemeinnützigen Zweck verwendet.

Die Zahlung erfolgt über eine Dienstleistungsportal (fienta.com). Wenn es  nicht möglich ist auf diesem Wege zu bezahlen, kann die Bezahlung auch per Banküberweisung erfolgen. Bitte schreiben Sie dann eine Mail  an info@velowino.de.

Im Falle einer Nicht-Teilnahme wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

Sollte die Veranstaltung aus heute nicht bekannten Gründen abgesagt werden müssen, so wird die Teilnahmegebühr ebenfalls nicht erstattet.

Registrierung

Die Anmeldung erfolgt über das Internet und ist ab Anfang Januar 2023 möglich.

Die Registrierung ist nicht auf eine andere Person übertragbar.

Für Jugendliche unter 18 Jahren ist dem Veranstalter eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beim Start vorzulegen.

Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Die Organisatoren behalten sich vor, den Anmeldezeitraum insgesamt oder aber für einzelne Strecken frühzeitig zu beenden.

Ort, Zeit und Ablauf

Die VELOWINO findet am 23. Juni 2024 in Weinheim statt.

Am Vorabend können ca. 50 Teilnehmende (incl. Partner/innen) an einem gemeinsamen Essen  für 10  Euro (Restaurant "SO") sowie an einer kostenlosen Altstadtführung teilnehmen. Dies gilt aber nur, wenn die jeweiligen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg dies zulassen.

Die Startunterlagen können bereits am Samstag, den 23.06. zwischen 17:00h und 19:00h oder aber eine Stunde vor dem Start  im Schlosshof abgeholt werden.

Der Start erfolgt am Sonntagmorgen im Schlosshof  jeweils zu den unter Strecken angegebenen Startzeiten.

Der Start erfolgt zeitlich versetzt in kleinen Gruppen, um das Verkehrsrisiko gering zu halten.

Obwohl die VELOWINO Strecken bestens ausgeschildert sind, empfiehlt es sich nicht alleine zu fahren. Zudem wird vorausgesetzt, dass sich die Teilnehmer vor dem Start mit der Strecke anhand des Roadbooks oder des zuvor veröffentlichten GPX-Tracks vertraut gemacht haben.

Start und Ziel der Rundfahrt ist das Schloss in der Weinheimer Altstadt.

Die Strecken sind in einzelne Etappen aufgeteilt, die Verpflegungs- bzw. Kontrollstationen von der Strecke aus gut erkennbar. Die Etappenlängen zwischen den Verpflegungsstationen sind unter Strecken angegeben.

Damit die jeweilige Strecke als erfolgreich absolviert gilt, sind die Vermerke (z.B. Stempel) der jeweiligen Kontrollstationen im Roadbook erforderlich.

Das Ende der Veranstaltung ist um 17 Uhr. Teilnehmer, die das Ziel später erreichen, erhalten keine Urkunde mehr.
Die Startnummern dürfen nach 17 Uhr nicht mehr getragen werden. Teilnehmer, die von den ausgeschilderten Strecken abweichen, haben die Startnummern ebenfalls abzulegen.

Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Die Teilnehmer sorgen selbst für eine den Witterungsbedingungen angemessene Ausrüstung und passen Ihre Fahrweise den äußeren Umständen an.

Strecken

Es werden insgesamt vier verschiedene Strecken angeboten, die unter Strecken näher beschrieben sind.

Fahrräder und Bekleidung

Für die VELOWINO Strecken können alle Fahrräder benutzt werden, die vor 1988 gebaut wurden. Radbekleidung ist möglichst passend zur Epoche des Fahrrades zu tragen. Entsprechendes gilt auch für Zubehör wie Beleuchtung, Tachos, Wasserflaschen und andere Accessoires.

Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen einen zertifizierten Fahrradhelm zu tragen anstatt eines klassischen ledernen Sturzringes.

VELOWINO 40:
Hier sind insbesondere auch eher ungewöhnliche Fahrräder willkommen, wie Tandems, Pedersen, Lastenräder, Hochräder, Polizeiräder etc., aber natürlich auch gewöhnliche Alltagsräder sowie Rennräder aus dieser Zeit.

VELOWINO 55, VELOWINO 80, VELOWINO 120:
Auf den Langstrecken empfiehlt sich die Benutzung eines Rennrades, Randonneurs oder sportlichen Tourenrades. Die Räder müssen hinsichtlich der Konstruktion/Komponenten dem entsprechen, wie es vor 1988 allgemein üblich war. Dies bedeutet insbesondere:

  • Stahlrahmen
  • Rahmen- oder Lenkerendschalthebel, keine integrierten Brems-Schaltgriffe
  • Keine Scheibenbremsen oder hydraulische Bremsen. Aufgrund des Gefälles (bis zu 13% über mehrere Kilometer), sollten die Bremsen gut funktionieren und aktuell überprüft worden sein.
  • Keine Klick-Pedale, sondern Hakenpedale mit Lederriemen oder „normale“ Pedale
  • Kein Elektro-Antrieb
  • Die Laufräder sollten wegen der Passagen auf geschotterten Forstwegen mindestens 32 Speichen haben, die Reifen sowohl für Asphalt als auch Wald- sowie Schotterwege geeignet sein.

Colnago-Rahmenschaltung

Für Erstteilnehmer sind die zuvor beschriebenen Fahrrad-Richtlinien nicht verpflichtend, aber es sind nur rein muskelbetriebenen Fahrräder zugelassen. Dennoch sollten auch Erstteilnehmer die Richtlinien so weit wie möglich befolgen.

Datenschutz

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung übermittelten Daten auch maschinell erfasst werden und die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht bzw. zu Werbezwecken benutzt werden können. Sie haben die Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und sind damit einverstanden.

Darüber hinaus sind die Teilnehmer damit einverstanden, weiterhin Informationen im Zusammenhang mit der VELOWINO zu erhalten.

Sonstiges

Mit der Registrierung erklärt der Teilnehmer, die Regularien vollständig gelesen und verstanden zu haben und erklärt sich mit ihnen einverstanden.

Der Veranstalter ist befugt, Teilnehmer, die sich nicht an die Regularien halten, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.